Kategorien

Suchen


Aktuelle Artikel

Archiv

Datenschutz

« Vorherige Beiträge

Apache: Verzeichnisse mit Passwort schützen (htpasswd)

Dienstag, 20.07.2010

Mit dem Apache Webserver wird ein Hilfsprogramm ausgeliefert: htpasswd

Es ermöglicht Ihnen die einfache Erstellung von Passwortdateien. Am einfachsten ist es über die Kommandozeile zu bedienen. Mit dem Aufruf “htpasswd -h” erhalten Sie eine kurze Hilfe und Syntax.

Beispiel:

htpasswd -c .htusers peter

Durch diesen Befehl wird eine neue Passwortdatei angelegt. Dabei müssen Sie für den neuen Benutzer “peter” ein Passwort angeben und (durch eine wiederholte Eingabe) bestätigen.

Kopieren Sie die neu erstellte Datei in das vorgesehene, zu schützende Verzeichnis auf Ihrem Internetserver (WebServer).

Datenschutz: Keine Kartografierung privater Funknetze (Politik)

Montag, 12.07.2010

Die CDU/FDP Koalition hat in Schleswig-Holstein einen Antrag “Keine Kartografierung privater Funknetze” beim Landtag eingereicht. Es fordert ein weitgehendes Verbot für die gewerbliche Nutzung von WLAN- und Handy(netz)daten

Dieser basiert auf einen dem Bundesrat von der Freien und Hansestadt Hamburg vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes  (Drucksache 259/10). Konkret soll dieser Antrag datenschutzrechtliche Ergänzungen erhalten:

Den genauen Wortlaut können Sie der nachfolgenden Quelle und den angeführten Drucksachen entnehmen.

Quelle:
Drucksache 17/601 vom 03.06.2010

Virtualmin: The user has been blocked because of too many authentication failures.

Sonntag, 11.07.2010

Wenn Sie beim Anmelden an Ihrer VirtualMin Installation folgende Fehlermeldung lesen, haben wir Ihnen hier eine Lösung vorbereitet:

Error - Access denied. The user has been blocked because of too many authentication failures.

Dieser Fehler kann auch gut durch Hacker-Kids ausgelöst werden. Durch z.Bsp. einen Portscan Ihrer Server-IP haben sie den Virtualmin Port Ihrer Installation gefunden und sich versucht unter Ihrem Benutzernamen einzuloggen. Zur Sicherheit greift dann dieser Schutz von Virtualmin – er vermeidet das evtl. Herausfinden Ihres Passwortes durch “Brute force” Methoden.

Lösung

Datenschutz: Google immun gegen deutschen Datenschutz ?

Freitag, 09.07.2010

Frau Silke Hinrichsen vom SSW forderte im Schleswig-Holsteinischen Landtag:

Keine Kartografierung privater Funknetze (WLAN)
[Es gilt das gesprochene Wort]

″Sowohl mit der Hamburger Bundesratsinitiative zur Änderung des Datenschutzgesetzes als auch mit dem heute vorliegenden Ergänzungsantrag wird in Teilen rechtliches Neuland betreten. Bisher hinkt die Politik in vielen Bereichen der Regulierung technischen Fortschritts hinterher, häufig wird erst aus praktischen Erfahrungen heraus der Bedarf erkannt, etwas zu tun. In Bezug auf den heutigen Antrag kann ich daher nur feststellen: Besser jetzt, als nie.

Der heutige Ursprungsantrag von CDU/FDP basiert auf Erkenntnissen mit dem Unternehmen Google, das sich sowohl bei Street View als auch bei der weiteren Datenaufzeichnung nicht nur immun gegenüber dem deutschen Datenschutz gezeigt hat, sondern auch nur zugibt, was eh bekannt ist. Ich denke da an eine Innen- und Rechtsausschusssitzung, in der ein Vertreter von Google sich erst damit verteidigte, dass er ja nicht gefragt worden sei, ob noch mehr Daten aufgezeichnet werden. Und dann nach der Sitzung zurückruderte, weil doch mehr Daten aufgezeichnet wurden, als irgendjemand zugegeben hatte. Nach diesen Erfahrungen muss ich sagen, dass ich Google im Moment gar nichts mehr glaube.

Wo Street View in den USA eher als lustiger Spaß gesehen wird, ist das Vorhaben besonders in Schleswig-Holstein auf Kritik gestoßen. Nicht nur Molfsee wehrte sich gegen die Totalablichtung des Ortes. Auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie Politikerinnen und Politiker waren wütend über diesen Eingriff in die Privatsphäre.

Google möchte mit Street View nur die Menschheit bereichern und ihre Wünsche erfüllen, es muss aber für dieses Bundesland festgestellt werden, dass viele Menschen hier keinen Wert darauf legen, ihre Wohnung, ihren Garten oder ihr Auto im Internet wieder zu finden. Aus Schleswig-Holstein hat Google mittlerweile so viele Einsprüche erhalten, wie aus dem Rest der Bundesrepublik zusammen. Das totale Recht auf Transparenz wird hier abgelöst von dem Wunsch, einfach in Ruhe gelassen zu werden. Aus unserer Sicht hat sich Google bei der kritischen Auseinandersetzung mit ihrem Vorhaben sehr unprofessionell, wenn nicht sogar dumm verhalten. Statt mit der Angst der Menschen vor Google als Big Brother sensibel umzugehen, hat das Unternehmen mit Ignoranz gegenüber unserem Datenschutz reagiert und fröhlich weitergemacht. Es ist daher vor allem der Beharrlichkeit von Herrn Weichert und Herrn Caspar zu verdanken, dass es überhaupt Einspruchsmöglichkeiten vor der Veröffentlichung der Bilder gibt und die Rohdaten von Widersprechenden auch gelöscht werden. Auch die Justizministerkonferenz hat im Juni mit ihrem Beschluss in Hamburg ein deutliches Signal gesetzt, dass der deutsche Datenschutz keine Frage der Beliebigkeit ist.

Und damit sind wir bei dem vorliegenden Antrag. Erst wurden für Street View Daten aufgezeichnet, die schon vielfach vorher aufgezeichnet wurden, dann kam raus, dass leider auch Auszüge aus ein paar Mails und Homepages aufgezeichnet wurden, obwohl man das gar nicht wollte und eigentlich die Software Schuld ist. So etwas könnte passieren – das wäre eine Reaktion. So etwas darf nicht passieren, die andere. Daher begrüßt der SSW den vorliegenden Antrag.

Dass die Aufzeichnung von Inhaltsdaten unter das Fernemeldegeheimnis fallen, brauchen wir hier nicht zu diskutieren. In dem vorliegenden Antrag geht es ja um technische Daten, also die sogenannten WLAN-Daten. Aber auch mit diesen Daten sind Verknüpfungen möglich, die in die Privatsphäre reingehen. Allerdings möchte ich auch deutlich sagen, dass ebenso Anwendungen möglich sind, die wirtschaftlich sinnvoll und berechtigt sind und die wir nicht von vornherein verdammen sollten. Die Erfassung von WLAN-Daten ist nicht neu und Google ist auch nicht das erste Unternehmen, das diese Daten wirtschaftlich nutzt. Trotzdem halten wir den vorliegenden Antrag für ein wichtiges politisches Signal und für eine notwendige Auseinandersetzung mit der Risikoabschätzung für die Zukunft. Für die vorliegenden Anträge beantragen wir daher Ausschussüberweisung, um uns dort eingehender mit diesem Thema auseinandersetzen zu können und unser Faktenwissen zu diesem Thema zu vertiefen.

Die Rede finden Sie online beim SSW, Kiel.
Einen Link veröffentlichen wir direkt nach Bekanntgabe beim SSW.

Sicherheit: BitTorrent greift auf den Speicher anderer Prozesse zu

Sonntag, 04.07.2010

Kaum ein anderes Programm ist derzeit umstrittener als die P2P Software “BitTorrent”. Die Film- und Musikindustrie überschwemmt das Land mit Abmahnungen und Klagen gegen Betreiber und Benutzer (sh. z.Bsp. einen Spiegelbericht) – eine kostengünstige und verbraucherfreundliche Alternative bieten nur sehr wenige Musik- und Filmkonzerne.

Ich habe mir diese Software ein wenig näher ansehen wollen und einen Download auf einer der vielen legalen und offiziellen Downloadserver gefunden:

Der Download umfaßt ca. 2,8 MB und ist nach wenigen Sekunden abgeschlossen. Vorteil beim Download über seriöse, große Plattformen ist, dass diese Downloads meist zuvor durch Virenscanner und Schutzsoftware überprüft wurden. Auch werden diese Downloads zumeist direkt vom Hersteller bzw. Autor der Software “beliefert”, sodaß eine Manipulation der Programme weniger wahrscheinlich ist.

Nach dem Download startete ich das Setup und war reichlich überrascht, als das BitTorrent Setup ohne eine Anzeige, Warnung oder einen Hinweis anfing, auf den Speicher sämtlicher aktiver Programme (Prozesse) meines Computers zugreifen zu wollen.

Nur die Warnmeldungen meiner Firewall (auf dem Testcomputer die Comodo Firewall) warnten mich vor den Zugriffen:

(Sie sehen nur eine kleine Auswahl der Meldungen. Das BitTorrent Setup griff auf jeden laufenden Prozess zu ..)

Für ein installiertes, laufendes Programm können diese Zugriffe sinnvoll und (in seltenen Fällen) auch notwendig sein. Z.Bsp. dann, wenn ein Programm auf das Markieren eines Textbereiches reagieren soll und ggf. feststellt, dass Sie eine Internetadresse (URL) markiert haben. Dann kann die Software diese URL weiter verarbeiten.

Während eines Setups sehe ich absolut keine Notwendigkeit, auf meine Prozesse zuzugreifen. Zumal eine vorherigen Erlaubnis oder Rückfrage bei mir fehlte und nur meine Firewall mich schützte.

Also brach ich das BitTorrent Setup über den TaskManager (Strg+Alt+Entf) ab.

Fazit

Die Technik der P2P Netzwerke ist sicherlich außerordentlich mächtig und sinnvoll – sofern sie für legale Daten genutzt wird. Die Tools (Software, Programme, ..) gibt es in vielerlei Ausführungen. Aber Sie sollten sehr gründlich prüfen, was diese Software auf Ihrem Computer darf.

Das Risiko (ich möchte ausdrücklich der BitTorrent Software hier nichts unterstellen), dass die Zugriffe auf den Speicher anderer Anwendungen für das Ausspähen von Daten, Passwörtern und PINs genutzt wird ist hoch. Hast sich eine Software unbemerkt in den Speicher (sh. Screenshot oben) der Verschlüsselungssoftware “TrueCrypt” eingehakt, können Passworteingaben, Sicherheitseinstellungen, Pfade und Zugriffe unproblematisch analysiert werden. Da Sie solcher Software natürlich auch den Internetzugriff erlaubt haben (ansonsten können Sie auf keinen anderen P2P Computer zugreifen), können diese vertraulichen Daten leicht und unbemerkt verschickt werden.

Nochmal: Ich möchte keiner P2P Software diese Absicht unterstellen. Aber schwarze Schafe und manipulierte Versionen ansonsten ordentlicher Anbieter können unbemerkt und leicht auch bei Ihnen laden.

Facebook: Neue AGB erlauben Weitergabe der Nutzerdaten an Dritte

Dienstag, 29.06.2010

Das Internetportal “Facebook” (gilt als sog. “soziales” Netzwerk) hat seine AGB geändert.

Facebook erlaubt es jedem Mitglied, kostenlos eine Profilseite anzulegen und darauf aus seinem Leben zu erzählen, Fotos und Videos einstellen. Diese Technik nutzen mittlerweile (Facebook besteht seit sechs Jahren) nach eigenen Angaben ca. 400 Millionen aktive Nutzer weltweit. Dadurch hat das Unternehmen direkten Zugriff auf riesige Datenmengen. Natürlich sind an diesen Daten auch kommerzielle Unternehmen interessiert, denn schließlich sind diese Daten zu beinahe 100% real, stets auf dem aktuellsten Stand und zumeist auch sehr persönlich. Auch deshalb sind die interessierten Unternehmen natürlich bereit, dafür zu bezahlen .. und genau damit verdient Facebook sein Geld.

Die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner schrieb bereits im April 2010 einen offenen Brief an Mark Zuckerberg (Facebook-Chef). Grund waren die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook. Durch diese Änderungen wird Facebook erlaubt, Nutzerdaten automatisiert an Dritte weiterzugeben.

Den tieferen Sinn dieser AGB Anpassung (Änderung) möchten wir Ihnen kurz deutlicher machen:

Die von Facebook geförderten Buttons “Gefällt mir” und “Teilen” können von jedem Benutzer aktiviert werden und dadurch kann jeder Nutzer zu anderen Inhalten auf Facebook Stellung beziehen. Zusätzlich bietet Facebook seit einiger Zeit den “Gefällt mir” Button für Portalfremde Seiten an (d.h., dieser Button kann auch auf anderen Webseiten angeboten werden). Dadurch haben dann auch die Besucher anderer Portale (Blogs, Webseiten) die Möglichkeit einen bestimmten Artikel direkt bei Facebook zu empfehlen. Natürlich bleiben diese Äußerungen nicht unbemerkt und bei jedem Klick wird bei Facebook mehr und mehr der Benutzer transparent – seine Vorlieben und ggf. Abneigungen werden in Echtzeit erfasst. Und ebenso natürlich können aufgrund dieser gespeicherten Daten (sehr) umfassende Persönlichkeitsprofile erstellt werden, ohne dass der Benutzer davon Kenntnis hat oder es bemerken kann.

Facebookbenutzer können anderen Facebooknutzern aus ihrer Sicht interessante Links, Artikel und Seiten mitteilen. Dadurch sind dann nicht nur die Beziehungen der Facebooknutzer untereinander sondern auch Rückschlüsse auf die Vorlieben der jeweiligen Adressaten möglich.

Es ist sehr zweifelhaft, ob diese Datensammlung und -weitergabe mit dem deutschen Datenschutzrecht übereinstimmt.

Nach aktuell gültigem deutschen Recht muss jeder Nutzer der Weitergabe seiner Daten aktiv zustimmen, wenn die Weitergabe an Dritte nicht der unmittelbaren Vertragserfüllung dient. Die per AGB indirekt erteilte (und wohl zumeist unbemerkte) Einwilligung reicht laut einiger Rechtsexperten nicht aus. Ob sich Facebook als weltweit operierendes Unternehmen aber vom zum Teil sehr restriktiven deutschen Datenschutzrecht beeindrucken lässt, darf bezweifelt werden.

Von daher müssen wir Ihnen raten, vor der Nutzung der Facebook Dienste Ihre Interessen zu überdenken.

Recht: Privates WLAN sichern ist Pflicht

Dienstag, 22.06.2010

Wenn Sie im Urlaub sind und über Ihren ungesicherten WLAN Anschluss z.Bsp. Musik heruntergeladen wird, tragen Sie eine Teilschuld.

Die Titel einer Plattenfirma wurden von einem Internetanschluss eines Mannes, der zur fraglichen Zeit im Urlaub war, aus dem Internet heruntergeladen. Die Plattenfirma verklagte nun den Anschlussinhaber auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten – und bekam teilweise Recht.

Nach der Auffassung der zuständigen Richter kommt eine Haftung des Beklagten als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung nicht in Betracht. Aber auch private Anschlussinhaber haben die Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Router und das WLAN-Netzwerk durch angemessene Sicherungsmaßnahmen davor geschützt sind, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen genutzt zu werden. (BGH, Az.: I ZR 121/08)

Diese Pflicht der Prüfung umfasst sich laut Rechtsexperten jedoch nur auf die Einhaltung der für den privaten Gebrauch marktüblichen Sicherungen zum Zeitpunkt der Installation des WLAN-Netzes. Diese Pflicht wurde im o.a. Fall verletzt und daher hatte der Mann für Unterlassung und die Erstattung der Abmahnkosten zu haften.

Datenschutz: Suchmaschine ohne Datenspeicherung

Freitag, 09.04.2010

Es ist seit langem bekannt – und wird trotzdem nicht von allen erkannt:

Fast alle Suchmaschinen (vor allem “Google”) speichern die Suchanfragen. Damit nicht genug. Natürlich wird auch Ihre aktuelle IP Adresse (bei Ihnen gerade die “38.107.191.86″) gespeichert und mit Ihrer Suchanfrage verknüpft. Bei einer einzigen Suchanfrage mag das nicht schlimm sein – Ihre IP verrät Sie ja nicht sofort und an jeden. Nur mit richterlichem Beschluss sollte (!) man Zugang zu Ihren persönlichen Daten erhalten.

Was ist aber, wenn Sie alle Suchanfragen über lange Zeit stellen und möglichst auchnoch Ihr E-Mailkonto bei Google haben ? Richtig: Dann ensteht aus diesen scheinbar harmlosen Einzel-Informationen eine Struktur – nämlich Ihre. Abfragen, Gewohnheiten, Interessen und Ihre elektronische Post sind lesbar und auswertbar. Prost!

Abhilfe kann z.Bsp. eine Suchmaschine schaffen, die Ihre IP nicht speichert. Damit ist Ihre Abfrage nicht Ihnen zuzuordnen. Zusätzlich erfolgt die Datenübertragung über eine geschützte Verbindung: Das HTTPS Protokoll. Am Ende dieses Artikels finden Sie eine kurze Installationsanleitung für Ihren Firefox Browser.

Der Name dieser Suchmaschine:

https://www.ixquick.com

Mehr zum Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Suchmaschine:

https://eu2.ixquick.com/deu/protect-privacy.html

Sie möchten ein abschreckendes Beispiel für die Transparenz Ihrer Suche (in diesem Beispiel “AOL”) für andere Benutzer haben ? Bitte:

http://www.aolstalker.com

Wenn Sie mit dem Mozilla Firefox Browser surfen (was wir Ihnen ausdrücklich empfehlen), dann installieren Sie sich das IXquick Plugin. Es kann (und soll) die Suche für das Suchfeld oben rechts im Browser ersetzen:

  1. Öffnen Sie die folgende Webseite:
    https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/59187
  2. Klicken Sie auf “Zu Firefox hinzufügen”
  3. Folgen Sie den Anweisungen und lassen Sie IXquick Ihre aktuelle Suche ab sofort ersetzen
  4. Nach der Installation finden Sie am Anfang des Suchfeldes einen blauen Stern

Ausspähen von ungeschützen Daten ungestraft

Sonntag, 03.01.2010

Im §202a StGB (“Ausspähen von Daten”) steht folgender Text:

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Im Klartext heißt u.a.:

Wenn Sie Ihre Daten nicht durch Passwörter oder andere Schutzmaßnahmen vor dem Zugriff durch Andere (Dritte) schützen, wird der Spion wahrscheinlich straffrei ausgehen. Dabei ist wichtig, dass der Zugang zu Daten in besonderen Fällen auch “versehentliches” Löschen oder Manipulieren einschließt.

Kommt ein Hacker oder anderer Computernutzer also auch Ihren Computer und kann ohne Hürden auf Ihre Daten zugreifen, so hätten Sie bei gelöschten Dateien ggf. nicht einmal die Möglichkeit, den Angreifer anzuzeigen.

Wie leicht das heute gehen kann, zeigen viele Quellen im Internet. Das kann vom “WarDriving” (= teilweise unbemerktes Einwählen in Ihr WLAN Netz z.Bsp. aus dem Auto) oder der Zugriff über das Internet sein (z.Bsp. durch Ausspähen Ihrer aktuellen IP Adresse durch kostenlose und frei zugängliche IP Scanner Tools). Die technische Hürde ist dabei sehr gering. Durch einen Download und eine sehr kurze Anleitung (nicht einmal eine DIN A5 Seite) könnten wir auch einen Computer-Neuling leicht in die Lage versetzen.

Wichtige Punkte zum Schutz Ihrer Daten

Schutz Ihres WLAN Netzwerkes

Leitregeln

Hinweis:

Dieser Artikel enthält rechtliche Informationen. Wir möchten Sie hiermit nur auf die Gefahr hinweisen und können und wollen SIe rechtlich nicht beraten. Für rechtliche Auskünfte suchen Sie bitte immer einen (Fach-)Anwalt auf.

Quelle des Gesetzestextes: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html

Sicherheit: Wo photographiert Google Maps StreetView ?

Montag, 02.11.2009

Wenn Sie gerne wissen möchten, wann & wo die Kameraautos von GoogleMaps Orte und Straßen digitalisieren, dann hilft Ihnen die folgende Webseite:

http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html#q9

Wenn Sie der Veröffentlichung von Bildern widersprechen möchten, stellt Google dafür eine gesonderte E-Mailadresse bereit:

streetview-deutschland@google.com

Auch postalisch ist der Widerspruch möglich:

Google Germany GmbH
Betr.: Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesdatenschutzbeauftragen.

« Vorheriger Beitrag