Allgemeines
« Vorherige Beiträge Nächste Beiträge »SQLite: Datenbank erstellen, Tabellen erstellen, Daten einfügen & Daten abfragen
Dienstag, 13.07.2010Um eine kurze Einführung in die SQLite Datenbank zu bekommen, hilft Ihnen folgendes PHP-Script:
Das Beispiel zeigt Ihnen, wie Sie zuerst eine Datenbankverbindung aufbauen (dadurch automatisch auch die Datenbankdatei erstellen) und anschließend zwei Tabellen erstellen. Danach wird jeweils ein Datensatz in eine Tabelle eingefügt und im letzten Schritt wieder zusammen ausgelesen (joind).
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 | <?php // Datenbank anlegen (Dateiname: "test.dat") $db = sqlite_open("test.dat", 0660, $error); // Die Tabellen anlegen: "kunde" und "domain" sqlite_query($db, 'CREATE TABLE kunde (id integer PRIMARY KEY, code varchar(10))'); sqlite_query($db, 'CREATE TABLE domain (id integer, kunde integer, name varchar(10))'); // Datensätze einfügen sqlite_query($db, "INSERT INTO kunde (code) VALUES ('fnord')"); sqlite_query($db, "INSERT INTO domain (id,kunde,name) VALUES (1, 1, 'www.webseite.de')"); // Daten verbinden und abfragen $res = sqlite_query($db, 'select * from kunde k left join domain d on d.kunde = k.id'); $res = sqlite_fetch_all($res, SQLITE_ASSOC); // Ergebnis anzeigen print_r($res); ?> |
In unserem Beispiel hat die Datenbank den Dateinamen “test.dat”. In der Wahl des Dateinamens sind Sie nur an die Restriktionen Ihres Betriebssystems gebunden. Häufig wird jedoch auch der Suffix “.sqlite” genutzt. (Suffix = Dateiendung)
Um die auf Ihrem System aktuell genutzte Version von SQLite auszulesen, nutzen Sie folgenden Befehl:
echo sqlite_libversion();
Wenn Sie die derzeit eingestellte Codierung herausfinden möchten:
echo sqlite_libencoding();
Datenschutz: Keine Kartografierung privater Funknetze (Politik)
Montag, 12.07.2010Die CDU/FDP Koalition hat in Schleswig-Holstein einen Antrag “Keine Kartografierung privater Funknetze” beim Landtag eingereicht. Es fordert ein weitgehendes Verbot für die gewerbliche Nutzung von WLAN- und Handy(netz)daten
Dieser basiert auf einen dem Bundesrat von der Freien und Hansestadt Hamburg vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksache 259/10). Konkret soll dieser Antrag datenschutzrechtliche Ergänzungen erhalten:
- Es soll eine klare Regelung geschaffen werden, die jedes gewerbsmäßige kartografische/planmäßige Erfassen privater Funk(netz)daten ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung der Betroffenen verbietet.
Gleiches soll für die gewerbsmäßige Aufzeichnung von Daten aus Mobiltelefonen oder vergleichbarer Sendeanlagen für den Privatgebrauch, unabhängig von deren Verschlüsselung, gelten. - Ausnahmen für ausschließlich wissenschaftliche Zwecke können zulässig sein. Dabei soll eine Weitergabe an Dritte untersagt werden.
- Die in Deutschland bereits gesammelten (privaten) Funknetzdaten dürfen ohne Zustimmung der Betroffenen nicht gewerbsmäßig verwendet oder weitergegeben werden.
- Sanktionen bei Verstößen sollen geschaffen werden.
Den genauen Wortlaut können Sie der nachfolgenden Quelle und den angeführten Drucksachen entnehmen.
Quelle:
Drucksache 17/601 vom 03.06.2010
Virtualmin: The user has been blocked because of too many authentication failures.
Sonntag, 11.07.2010Wenn Sie beim Anmelden an Ihrer VirtualMin Installation folgende Fehlermeldung lesen, haben wir Ihnen hier eine Lösung vorbereitet:
Error - Access denied. The user has been blocked because of too many authentication failures.
Dieser Fehler kann auch gut durch Hacker-Kids ausgelöst werden. Durch z.Bsp. einen Portscan Ihrer Server-IP haben sie den Virtualmin Port Ihrer Installation gefunden und sich versucht unter Ihrem Benutzernamen einzuloggen. Zur Sicherheit greift dann dieser Schutz von Virtualmin – er vermeidet das evtl. Herausfinden Ihres Passwortes durch “Brute force” Methoden.
Lösung
- Melden Sie sich direkt auf der Console oder z.Bsp. via SSH (PuTTy) auf Ihrem Server an
- Öffnen Sie in einem Texteditor (hier: “nano”) die Datei “/etc/webmin/miniserv.users”
nano /etc/webmin/miniserv.users
- Finden Sie die Zeile mit dem gesperrten Benutzernamen
mustername:!x::
- Korrigieren Sie die Zeile:
mustername:x::::::::0:0
- Beenden Sie den Editor und speichern Sie dabei die Dateiänderungen
Strg + X -> Y/J -> Enter
- Starten Sie Virtualmin neu
/etc/init.d/webmin restart
Datenschutz: Google immun gegen deutschen Datenschutz ?
Freitag, 09.07.2010Frau Silke Hinrichsen vom SSW forderte im Schleswig-Holsteinischen Landtag:
Keine Kartografierung privater Funknetze (WLAN)
[Es gilt das gesprochene Wort]
″Sowohl mit der Hamburger Bundesratsinitiative zur Änderung des Datenschutzgesetzes als auch mit dem heute vorliegenden Ergänzungsantrag wird in Teilen rechtliches Neuland betreten. Bisher hinkt die Politik in vielen Bereichen der Regulierung technischen Fortschritts hinterher, häufig wird erst aus praktischen Erfahrungen heraus der Bedarf erkannt, etwas zu tun. In Bezug auf den heutigen Antrag kann ich daher nur feststellen: Besser jetzt, als nie.
Der heutige Ursprungsantrag von CDU/FDP basiert auf Erkenntnissen mit dem Unternehmen Google, das sich sowohl bei Street View als auch bei der weiteren Datenaufzeichnung nicht nur immun gegenüber dem deutschen Datenschutz gezeigt hat, sondern auch nur zugibt, was eh bekannt ist. Ich denke da an eine Innen- und Rechtsausschusssitzung, in der ein Vertreter von Google sich erst damit verteidigte, dass er ja nicht gefragt worden sei, ob noch mehr Daten aufgezeichnet werden. Und dann nach der Sitzung zurückruderte, weil doch mehr Daten aufgezeichnet wurden, als irgendjemand zugegeben hatte. Nach diesen Erfahrungen muss ich sagen, dass ich Google im Moment gar nichts mehr glaube.
Wo Street View in den USA eher als lustiger Spaß gesehen wird, ist das Vorhaben besonders in Schleswig-Holstein auf Kritik gestoßen. Nicht nur Molfsee wehrte sich gegen die Totalablichtung des Ortes. Auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie Politikerinnen und Politiker waren wütend über diesen Eingriff in die Privatsphäre.
Google möchte mit Street View nur die Menschheit bereichern und ihre Wünsche erfüllen, es muss aber für dieses Bundesland festgestellt werden, dass viele Menschen hier keinen Wert darauf legen, ihre Wohnung, ihren Garten oder ihr Auto im Internet wieder zu finden. Aus Schleswig-Holstein hat Google mittlerweile so viele Einsprüche erhalten, wie aus dem Rest der Bundesrepublik zusammen. Das totale Recht auf Transparenz wird hier abgelöst von dem Wunsch, einfach in Ruhe gelassen zu werden. Aus unserer Sicht hat sich Google bei der kritischen Auseinandersetzung mit ihrem Vorhaben sehr unprofessionell, wenn nicht sogar dumm verhalten. Statt mit der Angst der Menschen vor Google als Big Brother sensibel umzugehen, hat das Unternehmen mit Ignoranz gegenüber unserem Datenschutz reagiert und fröhlich weitergemacht. Es ist daher vor allem der Beharrlichkeit von Herrn Weichert und Herrn Caspar zu verdanken, dass es überhaupt Einspruchsmöglichkeiten vor der Veröffentlichung der Bilder gibt und die Rohdaten von Widersprechenden auch gelöscht werden. Auch die Justizministerkonferenz hat im Juni mit ihrem Beschluss in Hamburg ein deutliches Signal gesetzt, dass der deutsche Datenschutz keine Frage der Beliebigkeit ist.
Und damit sind wir bei dem vorliegenden Antrag. Erst wurden für Street View Daten aufgezeichnet, die schon vielfach vorher aufgezeichnet wurden, dann kam raus, dass leider auch Auszüge aus ein paar Mails und Homepages aufgezeichnet wurden, obwohl man das gar nicht wollte und eigentlich die Software Schuld ist. So etwas könnte passieren – das wäre eine Reaktion. So etwas darf nicht passieren, die andere. Daher begrüßt der SSW den vorliegenden Antrag.
Dass die Aufzeichnung von Inhaltsdaten unter das Fernemeldegeheimnis fallen, brauchen wir hier nicht zu diskutieren. In dem vorliegenden Antrag geht es ja um technische Daten, also die sogenannten WLAN-Daten. Aber auch mit diesen Daten sind Verknüpfungen möglich, die in die Privatsphäre reingehen. Allerdings möchte ich auch deutlich sagen, dass ebenso Anwendungen möglich sind, die wirtschaftlich sinnvoll und berechtigt sind und die wir nicht von vornherein verdammen sollten. Die Erfassung von WLAN-Daten ist nicht neu und Google ist auch nicht das erste Unternehmen, das diese Daten wirtschaftlich nutzt. Trotzdem halten wir den vorliegenden Antrag für ein wichtiges politisches Signal und für eine notwendige Auseinandersetzung mit der Risikoabschätzung für die Zukunft. Für die vorliegenden Anträge beantragen wir daher Ausschussüberweisung, um uns dort eingehender mit diesem Thema auseinandersetzen zu können und unser Faktenwissen zu diesem Thema zu vertiefen.″
Die Rede finden Sie online beim SSW, Kiel.
Einen Link veröffentlichen wir direkt nach Bekanntgabe beim SSW.
BIOS bei Toshiba Notebooks öffnen
Mittwoch, 07.07.2010Wenn Sie das BIOS bei einem Toshiba Notebook (Laptop) öffnen möchten, müssen Sie sofort nach dem Einschalten des Notebooks die “ESC” Taste drücken – ggf. mehrfach. Dann wird Ihnen der Hinweis angezeigt, dass Sie “F1″ drücken müssen. Danach befinden Sie sich im BIOS.
Verlassen können Sie das BIOS entweder über “ESC” um die evtl. Änderungen nicht zu speichern oder drücken Sie “END” wenn Sie die Änderungen speichern möchten.
Windows: Der ProduktKey stimmt nicht mit dem aktuellen Windows-SKU überein
Dienstag, 06.07.2010Sie können mithilfe einer (ggf. fremden) Windows7 Installations-DVD Ihre lizensierte Windows7 Version installieren. Wenn Die dann bei der Lizenzschlüsseleingabe folgende Meldung erhalten, können Sie durch diese Anleitung trotzdem zum Erfolg kommen.
Der ProduktKey stimmt nicht mit dem aktuellen Windows-SKU überein.
Lösung
Nutzen Sie z.Bsp. unsere Anleitung “Windows Vista: Installation vom USB Stick” für eine Installation von Windows7 per USB Stick. Passen Sie die Anleitung an, indem Sie die Dateien der Windows7 DVD nehmen.
Rechtlicher Hinweis:
Bitte achten Sie dabei darauf, dass Sie nur offizielle DVDs und nur Ihren eigenen Lizenzschlüssel nutzen dürfen!
Technisch gesehen ist jede Windows7 DVD für die Installation jeder Windows7 Version geeignet. Eine Beschränkung ist ist der Datei “ei.cfg” (Unterverzeichnis “sources”) definiert. Wenn Sie diese Datei auf dem Datenträger (DVD, USB-Stick) löschen, dann fragt das Windows7 Setup Sie vor der Installation nach zu installierenden Windows7 Version.
Sicherheit: BitTorrent greift auf den Speicher anderer Prozesse zu
Sonntag, 04.07.2010Kaum ein anderes Programm ist derzeit umstrittener als die P2P Software “BitTorrent”. Die Film- und Musikindustrie überschwemmt das Land mit Abmahnungen und Klagen gegen Betreiber und Benutzer (sh. z.Bsp. einen Spiegelbericht) – eine kostengünstige und verbraucherfreundliche Alternative bieten nur sehr wenige Musik- und Filmkonzerne.
Ich habe mir diese Software ein wenig näher ansehen wollen und einen Download auf einer der vielen legalen und offiziellen Downloadserver gefunden:
Der Download umfaßt ca. 2,8 MB und ist nach wenigen Sekunden abgeschlossen. Vorteil beim Download über seriöse, große Plattformen ist, dass diese Downloads meist zuvor durch Virenscanner und Schutzsoftware überprüft wurden. Auch werden diese Downloads zumeist direkt vom Hersteller bzw. Autor der Software “beliefert”, sodaß eine Manipulation der Programme weniger wahrscheinlich ist.
Nach dem Download startete ich das Setup und war reichlich überrascht, als das BitTorrent Setup ohne eine Anzeige, Warnung oder einen Hinweis anfing, auf den Speicher sämtlicher aktiver Programme (Prozesse) meines Computers zugreifen zu wollen.
Nur die Warnmeldungen meiner Firewall (auf dem Testcomputer die Comodo Firewall) warnten mich vor den Zugriffen:



(Sie sehen nur eine kleine Auswahl der Meldungen. Das BitTorrent Setup griff auf jeden laufenden Prozess zu ..)
Für ein installiertes, laufendes Programm können diese Zugriffe sinnvoll und (in seltenen Fällen) auch notwendig sein. Z.Bsp. dann, wenn ein Programm auf das Markieren eines Textbereiches reagieren soll und ggf. feststellt, dass Sie eine Internetadresse (URL) markiert haben. Dann kann die Software diese URL weiter verarbeiten.
Während eines Setups sehe ich absolut keine Notwendigkeit, auf meine Prozesse zuzugreifen. Zumal eine vorherigen Erlaubnis oder Rückfrage bei mir fehlte und nur meine Firewall mich schützte.
Also brach ich das BitTorrent Setup über den TaskManager (Strg+Alt+Entf) ab.
Fazit
Die Technik der P2P Netzwerke ist sicherlich außerordentlich mächtig und sinnvoll – sofern sie für legale Daten genutzt wird. Die Tools (Software, Programme, ..) gibt es in vielerlei Ausführungen. Aber Sie sollten sehr gründlich prüfen, was diese Software auf Ihrem Computer darf.
Das Risiko (ich möchte ausdrücklich der BitTorrent Software hier nichts unterstellen), dass die Zugriffe auf den Speicher anderer Anwendungen für das Ausspähen von Daten, Passwörtern und PINs genutzt wird ist hoch. Hast sich eine Software unbemerkt in den Speicher (sh. Screenshot oben) der Verschlüsselungssoftware “TrueCrypt” eingehakt, können Passworteingaben, Sicherheitseinstellungen, Pfade und Zugriffe unproblematisch analysiert werden. Da Sie solcher Software natürlich auch den Internetzugriff erlaubt haben (ansonsten können Sie auf keinen anderen P2P Computer zugreifen), können diese vertraulichen Daten leicht und unbemerkt verschickt werden.
Nochmal: Ich möchte keiner P2P Software diese Absicht unterstellen. Aber schwarze Schafe und manipulierte Versionen ansonsten ordentlicher Anbieter können unbemerkt und leicht auch bei Ihnen laden.
Praxistest: FritzBox contra HorstBox
Freitag, 02.07.2010Vor einigen Wochen zwang uns der Aufwall unserer (recht alten Telefonanlage) zu einer Neuanschaffung.
Natürlich informierten wir uns über die Nachfolgemodelle unserer alten Telefonanlage (einer Eumex). Die Preise waren jedoch (aus unserer Sicht) für eine reine Telefonanlage mit ca. € 80 bis € 100 viel zu hoch. Wenn wir schon die Technik erneuern, dann sollte das Gerät gerne auch die Router- und Modemfunktionen mit übernehmen können.
Als die beiden einzigen Möglichkeiten fanden wir:
- Die “HorstBox” (von D-Link) – hier die HorstBox DVA-G3342SD
Angeboten bei Conrad für ca. € 50 - Die “FritzBox” (von AVM) – hier die Fritz!Box Fon 7120 WLAN
Angeboten bei Amazon für ca. € 110
Wir kauften die günstigere “HorstBox” (mehr Informationen auf der Herstellerseite). Das Anschließen und die Inbetriebnahme gestalteten sich schwieriger als beschrieben und angenommen. Nach ca. 1 Std. liefen aber Telefon und Internet gut. Die an der USB angeschlossenen Geräte erkannte die HorstBox nicht, da keine GDI Drucker (“Windowsdrucker”) und mit NTFS formierte Festplatten verarbeitet werden können. Also ein großer Minuspunkt.
Die NTFS Festplatten haben wir aufwändig in das FAT32 Format umgewandelt, da der “kurze Weg” (umcodieren der Partitionen mit Totalausfall und Datenlust) sehr wahrscheinlich ist. Das nächste Problem war der Datendurchsatz auf diese USB Festplatten: Für eine ca. 220 MB große Datei benötigt die HorstBox auch gerne mal zwischen 10 und 20 Minuten, was für den täglichen Einsatz heutzutage vollkommen inakzeptabel ist. Zum Vergleich: Ein normales Video hat eine Größe ab ca. 700 MB.
Nach Auskunft von D-Link (kostenpflichtige Hotline) ist dieses Verhalten ungewöhnlich und so tauschten wir die HorstBox um. Kurz gesagt: Auch die neue Hardware zeigte starke Schwächen mit den USB Geräten.
Ein weiterer, großer Nachteil ist die Rufnummernanzeige (CLIP) auf den angeschlossenen Telefonen. Ist die Telefonnummer des Anrufenden nicht im Telefonbuch der HorstBox erfasst, wird zunächst nur “ANONYMOUS1″ im Telefondisplay angezeigt. Nach wenigen Sekunden wechselt die Anzeige dann auf die Rufnummer des Anrufers. Nach einiger Zeit stellte sich diese Technik als äußerst nervig und störend heraus.
Wir haben die HorstBox aufgrund dieser o.a. Mängel zurückgegeben. Nicht auf Garantie, sondern auf Mängelrüge).
AVM Fritz!Box Fon
Notgedrungen mussten wir die höhere Ausgabe für die FritzBox in Kauf nehmen – jedoch hat sich diese Ausgabe bis heute absolut bezahlt gemacht:
- Äußerst einfache und schnelle Installation
Nach ca. 5 Minuten liefen Telefon, Internet und Netzwerk (per integriertem DHCP) - Problemfreie Konfiguration
Wie auch die HorstBix kann die FritzBox über eine Browseroberfläche eingestellt werden. Die Einstellungen sind (meist) übersichtlich und intuitiv bedienbar. - USB Geräte werden erkannt
Beide USB Festplatte wurde sofort erkannt und konnten genutzt werden. Für alle anderen USB Geräte stellt die Fritz!Box eine gut Alternative bereit: Die USB Geräte werden direkt an die Computer “durchgereicht”, sodaß sie an jedem Computer im Netzwerk verfügbar sind. - Der Umfang ist deutlich besser
Nicht nur mehr Einstellmöglichkeiten sondern gerade auch die Einfachheit dieser Einstellungen überzeugen sofort. Komfortfunktionen wie integrierte Anrufbeantworter und deren einfache Zuordnung zu einzelnen Telefonnummern oist nahezu perfekt. - Das Grät ist deutlich kleiner als die HorstBox
Die (weiße) HorstBox braucht ihren Platz. Zudem hat sie sehr helle blaue LEDs, die gerade nachts sehr störend sind. Die deutlich kleiner FritzBox hat “normale” Routergröße und fällt kaum auf. Die LEDs sind nicht zu hell und gut erkennbar.
Unser Fazit
Die Fritz!Box ist der HorstBox deutlich überlegen – auch wenn der Recht hohe Preis noch nicht überzeugen kann.
Die Technik in der Fritz!Box ist ausgereift und sehr übersichtlich und gut bedienbar.
Facebook: Neue AGB erlauben Weitergabe der Nutzerdaten an Dritte
Dienstag, 29.06.2010Das Internetportal “Facebook” (gilt als sog. “soziales” Netzwerk) hat seine AGB geändert.
Facebook erlaubt es jedem Mitglied, kostenlos eine Profilseite anzulegen und darauf aus seinem Leben zu erzählen, Fotos und Videos einstellen. Diese Technik nutzen mittlerweile (Facebook besteht seit sechs Jahren) nach eigenen Angaben ca. 400 Millionen aktive Nutzer weltweit. Dadurch hat das Unternehmen direkten Zugriff auf riesige Datenmengen. Natürlich sind an diesen Daten auch kommerzielle Unternehmen interessiert, denn schließlich sind diese Daten zu beinahe 100% real, stets auf dem aktuellsten Stand und zumeist auch sehr persönlich. Auch deshalb sind die interessierten Unternehmen natürlich bereit, dafür zu bezahlen .. und genau damit verdient Facebook sein Geld.
Die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner schrieb bereits im April 2010 einen offenen Brief an Mark Zuckerberg (Facebook-Chef). Grund waren die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook. Durch diese Änderungen wird Facebook erlaubt, Nutzerdaten automatisiert an Dritte weiterzugeben.
Den tieferen Sinn dieser AGB Anpassung (Änderung) möchten wir Ihnen kurz deutlicher machen:
Die von Facebook geförderten Buttons “Gefällt mir” und “Teilen” können von jedem Benutzer aktiviert werden und dadurch kann jeder Nutzer zu anderen Inhalten auf Facebook Stellung beziehen. Zusätzlich bietet Facebook seit einiger Zeit den “Gefällt mir” Button für Portalfremde Seiten an (d.h., dieser Button kann auch auf anderen Webseiten angeboten werden). Dadurch haben dann auch die Besucher anderer Portale (Blogs, Webseiten) die Möglichkeit einen bestimmten Artikel direkt bei Facebook zu empfehlen. Natürlich bleiben diese Äußerungen nicht unbemerkt und bei jedem Klick wird bei Facebook mehr und mehr der Benutzer transparent – seine Vorlieben und ggf. Abneigungen werden in Echtzeit erfasst. Und ebenso natürlich können aufgrund dieser gespeicherten Daten (sehr) umfassende Persönlichkeitsprofile erstellt werden, ohne dass der Benutzer davon Kenntnis hat oder es bemerken kann.
Facebookbenutzer können anderen Facebooknutzern aus ihrer Sicht interessante Links, Artikel und Seiten mitteilen. Dadurch sind dann nicht nur die Beziehungen der Facebooknutzer untereinander sondern auch Rückschlüsse auf die Vorlieben der jeweiligen Adressaten möglich.
Es ist sehr zweifelhaft, ob diese Datensammlung und -weitergabe mit dem deutschen Datenschutzrecht übereinstimmt.
Nach aktuell gültigem deutschen Recht muss jeder Nutzer der Weitergabe seiner Daten aktiv zustimmen, wenn die Weitergabe an Dritte nicht der unmittelbaren Vertragserfüllung dient. Die per AGB indirekt erteilte (und wohl zumeist unbemerkte) Einwilligung reicht laut einiger Rechtsexperten nicht aus. Ob sich Facebook als weltweit operierendes Unternehmen aber vom zum Teil sehr restriktiven deutschen Datenschutzrecht beeindrucken lässt, darf bezweifelt werden.
Von daher müssen wir Ihnen raten, vor der Nutzung der Facebook Dienste Ihre Interessen zu überdenken.
Recht: Privates WLAN sichern ist Pflicht
Dienstag, 22.06.2010Wenn Sie im Urlaub sind und über Ihren ungesicherten WLAN Anschluss z.Bsp. Musik heruntergeladen wird, tragen Sie eine Teilschuld.
Die Titel einer Plattenfirma wurden von einem Internetanschluss eines Mannes, der zur fraglichen Zeit im Urlaub war, aus dem Internet heruntergeladen. Die Plattenfirma verklagte nun den Anschlussinhaber auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten – und bekam teilweise Recht.
Nach der Auffassung der zuständigen Richter kommt eine Haftung des Beklagten als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung nicht in Betracht. Aber auch private Anschlussinhaber haben die Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Router und das WLAN-Netzwerk durch angemessene Sicherungsmaßnahmen davor geschützt sind, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen genutzt zu werden. (BGH, Az.: I ZR 121/08)
Diese Pflicht der Prüfung umfasst sich laut Rechtsexperten jedoch nur auf die Einhaltung der für den privaten Gebrauch marktüblichen Sicherungen zum Zeitpunkt der Installation des WLAN-Netzes. Diese Pflicht wurde im o.a. Fall verletzt und daher hatte der Mann für Unterlassung und die Erstattung der Abmahnkosten zu haften.
« Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag »